Ein Starkes Team...

Ein starkes Team im Betrieb: Vertrauensleute und Betriebsrat
Die betriebsverfassungsrechtliche Interessenvertretung durch den Betriebsrat und die gewerkschaftliche Interessenvertretung durch die Vertrauensleute sind zwei unterschiedliche Handlungsebenen. Beide Gestaltungsbereiche der Arbeitnehmer sollten umfassend genutzt werden, denn sie können sich sinnvoll ergänzen. Voraussetzung dafür ist die gegenseitige Information über betriebliche Vorgänge. Dabei unterrichten die Vertrauensleute den Betriebsrat über die Sorgen und Anregungen der Gewerkschaftsmitglieder. Sie unterstützen den Betriebsrat bei der Umsetzung seiner Forderungen.
Demokratisches Entscheidungsorgan: der Vertrauenskörper und sein Vorstand
Alle gewerkschaftlichen Vertrauensleute eines Betriebes bilden den Vertrauenskörper. Dazu gehören die gewerkschaftlich organisierten Mitglieder des Betriebsrates, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Schwerbehindertenvertretung sowie der Ortsgruppenvorstände. Der Vertrauenskörper und der von ihm gewählte Vorstand nehmen gewerkschaftliche Aufgaben auf verschiedenen Ebenen wahr und wirken im Interesse der IG BCE mit bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen, zum Beispiel:
- Aufstellung von Kandidaten zur Betriebsratswahl,
- Nominierung von Kandidatenvorschlägen zur Aufsichtsratswahl,
- Wahl von Delegierten zur Bezirkskonferenz,
- Wahl von Mitgliedern in die Tarifkommission.
Mitbestimmung bei Tarifverträgen
Rechtzeitig vor Beginn von Tarifverhandlungen laden die Vertrauensleute alle Mitglieder der IG BCE im Betrieb ein, um die tarifpolitischen Vorstellungen zu diskutieren. Die Ergebnisse werden an die von ihnen gewählte Tarifkommission weitergeleitet. Gleichzeitig halten die Vertrauensleute die Mitglieder über die Tarifverhandlungen auf dem Laufenden und erläutern die Entscheidungen und Ergebnisse.
http://gremiennetz.de/vertrauensleute/file_uploads/openspace.pdf
http://www.igbce-vlciba.de/pdf/hgs.pdf

