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Bildung01


Bildungsurlaub für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen

Bildung und damit auch die Gesetzgebung zum Bildungsurlaub liegen in der Zuständigkeit der Bundesländer. Es bestehen also in den Ländern unterschiedliche Regelungen. Freistellungsgesetze gibt es in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein - nicht jedoch in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen.

Nach den jeweils geltenden Gesetzen der Länder haben Arbeitnehmer/-innen einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub unter Fortzahlung des Entgelts durch den Arbeitgeber. Voraussetzung ist die Anerkennung der Bildungsmaßnahme durch die zuständige Landesbehörde.

Seminare, die in dieser Broschüre angeboten sind, haben in der Regel die Anerkennung verschiedener Bundesländer. Genaue Hinweise dazu geben die genannten Veranstalter.

Der Weg zu einem Seminar im Bildungsurlaub:

Bildungsprogramm 2010 / Zentrale Seminare (Achtung, 5900 Kb große Datei / 127 Seiten) --->> Adobe_Acrobat_PDF klei


1. Anmeldung
Wählt ein Seminar aus und meldet euch mit der Anmeldekarte bei dem ausgewiesenen Veranstalter an - so früh wie möglich vor dem Termin des Seminars.

Die Anmeldung kann auch ganz unkompliziert über unsere Bildungsobfrau Lejla Schultheiß angemeldet werden, bei Fragen sprecht Sie einfach im Betrieb an.

2. Bestätigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter bestätigt die Anmeldung und gibt weitere Informationen über die Teilnahmebedingungen (Zahlungen der Gebühren u. a.). Das Wichtigste ist die Mitteilung an den Arbeitgeber.

3. Arbeitgeber benachrichtigen
Der Veranstalter schickt ein Formblatt "Mitteilung an den Arbeitgeber" zu, aus dem Datum, Ort, Thema und die Anerkennung der Veranstaltung nach dem Bildungsurlaubsgesetz hervorgehen. Dieses Formblatt ist von den Teilnehmer(inne)n zu unterschreiben und in der Regel mindestens 6 Wochen vor Seminarbeginn beim Arbeitgeber einzureichen. Die Freistellung gilt als bewilligt, wenn der Arbeitgeber nicht rechtzeitig, in der Regel spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn, die Teilnahme begründet ablehnt.

4. Teilnahmebescheinigung
Am Ende des Seminars erhalten alle Teilnehmer/-innen eine Teilnahmebescheinigung. Diese ist als Beleg an den Arbeitgeber weiterzureichen.



 

 
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